Übrigens: Der Begriff „Führerscheinklassen“ wird umgangssprachlich verwendet. Um sich fachlich korrekt auszudrücken, müsste man von „Fahrerlaubnisklassen“
sprechen.
Für Motorradfahrer: AM, A1, A2 und A
Wer einen Motorradführerschein machen möchte, muss sich vorab einige Punkte überlegen: Teilweise bedingt das Alter den möglichen Führerschein.
So können beispielsweise bereits 16-Jährige den A1-Führerschein machen, während Anfang 20-Jährige je nach Führerschein-Vorbesitz die freie Auswahl innerhalb
der A-Klassen haben. Letztlich gilt bei den Motorradklassen: Zum Führen von Krafträdern mit mehr als 11 kW Leistung ist mindestens ein A2-Führerschein notwendig.
Für mehr als 35 kW Leistung ist die Führerscheinklasse A vonnöten.
Eingeschlossene Klassen bedeutet zudem, dass mit dem jeweiligen Führerschein auch Fahrzeuge anderer Klassen gefahren werden dürfen.
So können Motorradfahrer mit einem Führerschein der Klasse A neben schweren Krafträdern auch automatisch sämtliche Leichtkraftfahrzeuge, Kleinkrafträder
und mittelschwere Krafträder führen. Und auch Autofahrer erhalten beispielsweise mit ihrem B-Führerschein immer die Klasse AM mit und dürfen damit etwa auch
Mofas als Beförderungsmittel nutzen.
Führerscheinklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
Mindestalter |
Eingeschlossene Klassen |
AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder sowie drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Mofa, Fahrrad mit Hilfsmotor, Moped) |
16 Jahre |
keine |
A1 |
Krafträder bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung |
16 Jahre |
AM |
A2 |
Mittelschwere Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt |
18 Jahre |
A1 und AM |
A |
Schwere Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge |
24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz der A2, 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen |
A2, A1 und AM |
Autofahren in 4 Klassen: B und BF17, B96, BE
Die wohl am häufigsten absolvierte Führerscheinklasse: Wer Auto fahren möchte, muss zunächst einen Führerschein Klasse B bestehen. Doch auch hier gibt es
Abstufungen: BF17 bedeutet „Begleitetes Fahren mit 17“ und ermöglicht es bereits 17-Jährigen, sich in Begleitung einer zuvor eingetragenen
Person hinters Steuer zu setzen. Hier gilt zudem: Die Fahrschule darf generell 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden, die theoretische Prüfung dann
3 Monate vor Erreichen des Mindestalters und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr abgelegt werden. Damit können Fahrschüler
die Ausbildung für die Klasse BF17 schon mit 16 ½ Jahren beginnen.
Bei den PKW-Klassen ermöglichen zudem die Klassen B96 und BE einen Anhänger zu führen. Dabei handelt es sich bei B96 um einen speziellen
Anhängerführerschein, mit dem man Anhänger über 750 kg ziehen darf, sofern die Summe der Gesamtmasse von Anhänger und Pkw unter 4.250 kg liegt.
Klasse BE hingegen ermöglicht das Ziehen sämtlicher Züge mit einem PKW, wobei der Anhänger oder Sattelanhänger höchstens 3.500 kg Gesamtmasse
aufweisen darf.
Führerscheinklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
Mindestalter |
Eingeschlossene Klassen |
B/BF17 |
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Anhänger: bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder höher, wenn Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg |
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17") |
AM und L |
B96 |
Kraftfahrzeuge mit Anhänger, bei denen die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw das zulässige Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg nicht übersteigt |
18 Jahre (17 Jahre bei BF17), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
keine |
BE |
Kraftfahrzeug mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg |
18 Jahre (17 Jahre bei BF17), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
keine |
Führerscheinklassen für LKW: C1, C1E, C und CE
Jetzt kommen die Schwergewichte der Fahrzeug- und Führerscheinklassen: Mit der Führerscheinklasse C dürfen ab dem Alter von 21 alle Kraftfahrzeuge ab 3.500 kg
Gesamtmasse geführt werden. Hingegen ermöglicht C1 bereits im Alter von 18 Jahren das Fahren von LKWs bis maximal 7.500 kg Gesamtmasse. Sollen zusätzlich mit
dem LKW Anhänger geführt werden, kommen die Klassen C1E und CE ins Spiel: Dabei liegt der Unterschied beider Klassen jeweils in der Art des vorangestellten
Kraftfahrzeugs, nicht aber im Gewicht – die Anhänger dürfen in beiden Klassen jeweils über 750 kg wiegen.
Führerscheinklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
Mindestalter |
Eingeschlossene Klassen |
C1 |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 kg |
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
keine |
C1E |
Kraftfahrzeug gemäß C1 und Anhänger über 750 kg oder Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 3.500 kg |
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig |
BE sowie D1E, sofern zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt |
C |
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg Gesamtmasse |
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
C1 |
CE |
Kraftfahrzeug gemäß Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig |
BE, C1E, T und DE, sofern zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt |
Busfahren mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE
Ähnlich der Führerscheinklassen rund um den LKW, sind auch bei den Bus-Klassen zunächst D1 oder D entscheidend: Ab 21 Jahren dürfen bis
zu 16 Personen in einem Kraftfahrzeug bis maximal 8 Metern Länge befördert werden. Mit 24 Jahren bietet sich zudem die Klasse D an: Damit dürfen
ohne Beschränkung mehr als 8 Personen per Kraftfahrzeug befördert werden. Das Führen von Anhängern ist ähnlich der LKW-Klassen je nach Klasse D
oder D1 durch die Klassen D1E oder DE geregelt.
Führerscheinklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
Mindestalter |
Eingeschlossene Klassen |
D1 |
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge zur Beförderung zwischen 8 und maximal 16 Personen (Fahrer nicht eingeschlossen) |
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
keine |
D1E |
Kraftfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg |
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig |
BE |
D |
Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) |
24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
D1 |
DE |
Kraftfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg |
24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig |
BE, D1E |
Traktor: L und T
Nicht zuletzt finden sich im Dschungel der 16 Führerscheinklassen hierzulande auch eigene Kategorien für Traktoren: Bereits ab 16 Jahren darf ein Führerschein
in den Klassen L oder T gemacht werden. Der Unterschied zwischen beiden Klassen liegt in der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und Art der zu fahrenden Maschinen:
Während mit Klasse L z. B. nur selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h oder kleinere Traktoren und Zugmaschinen bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
gefahren werden dürfen, erlaubt Klasse T größere Maschinen und eine bis zu 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Traktoren.
Führerscheinklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
Mindestalter |
Eingeschlossene Klassen |
L |
Kleinere Traktoren: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
16 Jahre |
keine |
T |
Traktoren: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) |
L, AM |
Du möchtest mehr Infos zu den Führerscheinklassen? Eine detaillierte Auflistung aller Führerscheinklassen gibt es etwa auf der Website des
TÜV SÜD.
Wenn du dich hingegen schon für eine Führerscheinklasse entschieden hast und dich informierst, weil du gerade in den Vorbereitungen
für deine anstehende Theorieprüfung steckst, dann können wir dir weiterhelfen: mit unseren original Fahrschulbögen, dem Online-Lehrbuch
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